aw Kommunikationsbüro
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 aw Kommunikationsbüro


Präambel

0.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB) des aw Kommunikationsbüros richten sich nach den vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

0.2. Diese AGB dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl vom aw Kommunikationsbüro als auch dessen Auftraggeber festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Verhältnisse zu schaffen.


1. Geltung

1.1. Das aw Kommunikationsbüro erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom aw Kommunikationsbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des aw Kommunikationsbüros bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang beim aw Kommunikationsbüro gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch das aw Kommunikationsbüro zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass das aw Kommunikationsbüro zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen des aw Kommunikationsbüros (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbabdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird das aw Kommunikationsbüro unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom aw Kommunikationsbüro wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das aw Kommunikationsbüro haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das aw Kommunikationsbüro wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde das aw Kommunikationsbüro schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Das aw Kommunikationsbüro ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Das aw Kommunikationsbüro wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen.


5. Termine

5.1. Frist und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Das aw Kommunikationsbüro bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der im gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem aw Kommunikationsbüro eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das aw
Kommunikationsbüro.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des aw Kommunikationsbüros.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen beim Auftragnehmer des aw Kommunikationsbüros – entbinden das aw Kommunikationsbüro jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Das aw Kommunikationsbüro ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist  oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
-  berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität  des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des aw Kommunikationsbüros weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des aw  Kommunikationsbüros eine taugliche Sicherheit leistet.


7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des aw Kommunikationsbüros für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das aw Kommunikationsbüro ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen des aw Kommunikationsbüros, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem aw Kommunikationsbüro erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3. Kostenvoranschläge des aw Kommunikationsbüros sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom aw Kommunikationsbüro schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird das aw Kommunikationsbüro den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.4. Für alle Arbeiten des aw Kommunikationsbüros, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem aw Kommunikationsbüro eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem aw Kommunikationsbüro zurückzustellen.


8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen des aw Kommunikationsbüros werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gilt der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des aw Kommunikationsbüros.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das aw Kommunikationsbüro sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom aw Kommunikationsbüro schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


9. Präsentationen

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem aw Kommunikationsbüro ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des aw Kommunikationsbüros für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält das aw Kommunikationsbüro nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des aw Kommunikationsbüros, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum des aw Kommunikationsbüros; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem aw Kommunikationsbüro zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des aw Kommunikationsbüros nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in vom aw Kommunikationsbüro gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist das aw Kommunikationsbüro berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen des aw Kommunikationsbüros einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfen, Reinzeichnungen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des aw Kommunikationsbüros und können vom aw Kommunikationsbüro jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem aw Kommunikationsbüro darf der Kunde die Leistungen des aw Kommunikationsbüros nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des aw Kommunikationsbüros setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom aw Kommunikationsbüro dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen des aw Kommunikationsbüros, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des aw Kommunikationsbüro und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen des aw Kommunikationsbüros, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des aw Kommunikationsbüros erforderlich. Dafür steht das aw Kommunikationsbüro und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen des aw Kommunikationsbüros bzw. von Werbemitteln, für die das aw Kommunikationsbüro konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des aw Kommunikationsbüros notwendig.


11. Kennzeichnung

11.1. Das aw Kommunikationsbüro ist berechtigt, auf allen Werbmitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das aw Kommunikationsbüro und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Das aw Kommunikationsbüro ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Logo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.


12. Gewährleistungen und Schadensersatz

12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch das aw Kommunikationsbüro schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch das aw Kommunikationsbüro zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem aw Kommunikationsbüro alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß §924 ABGB zu Lasten des aw Kommunikationsbüros ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des aw Kommunikationsbüros beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.6. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.


13. Haftung

13.1. Das aw Kommunikationsbüro wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des aw Kommunikationsbüros für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das aw Kommunikationsbüro ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet das aw Kommunikationsbüro nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Das aw Kommunikationsbüro haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem aw Kommunikationsbüro ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz des aw Kommunikationsbüros.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem aw Kommunikationsbüro und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den 17. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht vereinbart.


aw Kommunikationsbüro
Mag. Angela Winkler
aw Kommunikationsbüro
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Telefon: +43 699 12822410
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